| Kurs | Geprüfter Industriemeister Mechatronik, Vollzeit (ohne AdA) |
| Zeitraum | 09.12.2027 — 31.05.2028 |
| Kategorie | Gewerblich-Technisch, Arbeitssicherheit |
| Kursformat | Präsenz |
| Veranstaltungsart | Präsenz |
| Freie Plätze | |
| Preis | 7.100,00 € (umsatzsteuerbefreit) |
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Aufstiegsfortbildung mit IHK-Prüfung (Vollzeit) – Vorbereitungskurs auf die IHK-Fortbildungsprüfung
Dieser Kurs bereitet Sie optimal auf die Prüfung zum Industriemeister Mechatronik (IHK) vor. Geprüfte Industriemeister sind qualifiziert, anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie tragen die Verantwortung für beispielsweise eine störungsfreie Koordination von Produktionsabläufen, für die Qualitätssicherung sowie für die generelle Sicherheit im Betrieb. Weitere Aufgabenfelder sind die Planung von Qualitätsvorgaben sowie die Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen und die Führung der Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele
1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
2. Handlungsspezifische Qualifikation
3. Berufs- und Arbeitspädagogik (gem. AEVO)
Die Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister Mechatronik / Geprüfte Industriemeisterin Mechatronik im Prüfungsteil„Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“ ist erfüllt, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker / Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate einschlägige Berufspraxis oder
eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis
Die Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister Mechatronik / Geprüfte Industriemeisterin Mechatronik im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“ ist erfüllt, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:
das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach §4 der AEVO
Abweichend zum vorgenannten kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Fachkräfte bzw. Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung zum Mechatroniker (w/m) oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann sowie mind. ein Jahr einschlägige Berufspraxis. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Zulassung ebenfalls gewährt werden.
| Wochentag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag | 08:00 - 16:45 Uhr |
| Dienstag | 08:00 - 16:45 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 16:45 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 16:45 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 16:45 Uhr |
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