Kurs | Brücken- und Portalkranführer (Bedienberechtigung) |
Zeitraum | 04.03.2025 — 05.03.2025 |
Kategorie | Lager, Logistik, Transport |
Kursformat | Präsenz |
Veranstaltungsart | Präsenz |
Freie Plätze | |
Preis | 250,00 € (umsatzsteuerbefreit) |
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In unserem Kurs erlangen Sie die Bedienberechtigung nach DGUV-Vorschrift 52 und 53 für den Betrieb von Brücken- und Portalkränen.
Bedienberechtigung nach DGUV-Vorschrift 52 und 53
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer
Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeit des Arbeitsschutzes mindestens einmal
jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch oder gerade für den Bereich der Kranführer (Brücken-
und Portalkrane).
Dieser Kurs kann nach individueller Absprache auch als Inhouse-Schulung (umsatzsteuerpflichtig)
in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden. Sprechen Sie uns gern darauf an!
Unfallstatistik – Gefahren schnell erkennen
Der Lastschwerpunkt und die Standsicherheit
Rechtliche Neuerungen – immer auf dem Laufenden bleiben
Beachtung der Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen
Anschlagen von Lasten und deren Hebemittel
Praxis: speziell nach der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen
Bedienberechtigung für Brücken- und Portalkräne.
Mitarbeiter, Unternehmer und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und entsprechende körperliche und geistige Voraussetzungen zum Führen von Brücken- und Portalkränen erfüllen.
Wochentag | Uhrzeit |
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Dienstag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 15:00 Uhr |
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