Kurs | Geprüfter Industriemeister Metall (berufsbegleitend) |
Zeitraum | 01.09.2025 — 30.11.2026 |
Kategorie | Meister |
Kursformat | Präsenz |
Veranstaltungsart | Präsenz |
Freie Plätze | |
Preis | 5.850,00 € (umsatzsteuerbefreit) |
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Industriemeister Metall sind industriell-technische Führungskräfte und qualifiziert dazu, Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben im mittleren Management zu übernehmen.
VORBEREITUNGSKURS AUF DIE IHK-FORTBILDUNGSPRÜFUNG
Mit dieser Fortbildung qualifizieren Sie sich für Aufgaben im mittlerem Management. Als industriell-technische Führungskraft im Bereich Metall tragen Sie unter anderem die Verantwortung für die Arbeitsabläufe, die Einhaltung der Produktionsvorgaben und die Qualität der Erzeugnisse.
1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
2. Handlungsspezifische Qualifikation
3. Berufs- und Arbeitspädagogik (gem. AEVO)
Die Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister Metall / Geprüfte Industriemeisterin Metall im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“ ist erfüllt, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis
Die Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister Metall / Geprüfte Industriemeisterin Metall im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“ ist erfüllt, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:
das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zur Berufspraxis mindestens ein weiteres Jahr und im Fall von des Absatz 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis
der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach §4 der AEVO
Abweichend zum vorgenannten kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
förderfähig über Aufstiegs-BAföG
Fachkräfte, Facharbeiter mit einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann sowie einschlägige Berufspraxis oder alternativ mind. 5 Jahre einschlägige Berufspraxis.
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